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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1979 - X A 133/79   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1979 - X A 133/79 (https://dejure.org/1979,14180)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.1979 - X A 133/79 (https://dejure.org/1979,14180)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 1979 - X A 133/79 (https://dejure.org/1979,14180)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1979 - X A 133/79
    Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers besitzt die in dem Flächennutzungsplan getroffene Darstellung die erforderliche Aussagekraft, vgl. BVerwG, Urteil v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BRS 32 Nr. 28 ; OVG NW, Urteil v. 27.2.1978 - X A 1642/76 -, BRS.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1978 - X A 1642/76
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1979 - X A 133/79
    Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers besitzt die in dem Flächennutzungsplan getroffene Darstellung die erforderliche Aussagekraft, vgl. BVerwG, Urteil v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BRS 32 Nr. 28 ; OVG NW, Urteil v. 27.2.1978 - X A 1642/76 -, BRS.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 2 A 1560/17

    Duldung der Beseitigung der Carportanlage auf einem im Miteigentum stehenden

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. August 1979 - X A 133/79 -, juris Rn. 4 - 6, 1nsofern belegen die Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg im Schreiben vom 6. Oktober 2014, dass und aus welchen Gründen die vormaligen Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt F. mit den aktuellen Vorstellungen geordneter städtebaulicher Entwicklung in der Stadt T. nichts mehr zu tun haben.
  • VG Gelsenkirchen, 22.04.2009 - 10 K 1839/06

    Inzidentkontrolle, keine "ungefragte Fehlersuche", "Negativplanung",

    Da der Flächennutzungsplan keine Rechtsnorm ist und insoweit keine rechtlichen Bindungen gegenüber Dritten begründen kann, kommt es für die Frage eines entgegenstehenden Belangs i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB maßgeblich auf den inhaltlichen Aussagewert des Plans und auf die in dem Plan zum Ausdruck gebrachten planerischen Absichten und Zielsetzungen der Gemeinde an, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. August 1979 -X A 133/79-, BRS 35 Nr. 71; Roeser im Berliner Kommentar zum BauGB, a.a.O., § 35 Rdnr. 64; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar zum BauGB, a.a.O., Rdnr. 79.
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